Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Geschäftsbereich DTF Lausitz
der Werbeagentur Lausitz
Naundorfer Straße 12
01987 Schwarzheide
Stand: 01. Oktober 2025
§1 Geltungsbereich (B2B)
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Herstellung und Lieferung von DTF-Transfers sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen der Werbeagentur Lausitz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Auftraggeber, als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen bedürfen der Textform.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Produkten im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Mit Absenden der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Produktionsbeginn zustande.
(4) Sonderanfertigungen oder individuelle Produktionen bedürfen eines gesonderten Angebots.
§3 Produktionsstandard und individuelle Anforderungen
(1) Die über den Onlineshop angebotenen DTF-Transfers werden als standardisierte Durchschnittsproduktion gefertigt.
(2) Maßgeblich sind branchenübliche Produktionsparameter hinsichtlich Farbauftrag, Schichtdicke, Klebermenge, Elastizität, Haftung, Waschbeständigkeit und Haptik.
(3) Eine bestimmte Eignung für spezielle Textilien, besondere Belastungen oder außergewöhnliche Einsatzzwecke wird nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als Beschaffenheitsvereinbarung bestätigt wurde.
(4) Individuelle Anforderungen – insbesondere besondere Schichtdicken, spezielle Klebereigenschaften, erhöhte Elastizität, spezielle Blockout-Anforderungen, industrielle Waschzyklen oder besondere Materialkombinationen – sind vor Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich mitzuteilen.
(5) Erfolgt keine Mitteilung, erfolgt die Produktion ausschließlich nach Standardparametern.
(6) Nachträgliche Beanstandungen aufgrund nicht mitgeteilter Sonderanforderungen stellen keinen Mangel dar.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Versandkosten.
(2) Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
§5 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Werk.
(3) Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
(4) Höhere Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen.
§6 Untersuchungs-, Prüf- und Rügepflicht / Weiterverarbeitung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(4) Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(5) Vor Serienverarbeitung sind geeignete Testpressungen auf dem vorgesehenen Originaltextil durchzuführen.
(6) Mit Beginn der Weiterverarbeitung – insbesondere durch Verpressen oder sonstige thermische oder mechanische Behandlung – übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für hierdurch entstehende Qualitätsveränderungen.
(7) Nach erfolgter Weiterverarbeitung sind Mängelrechte ausgeschlossen, sofern der gerügte Mangel nicht bereits vor der Verarbeitung objektiv nachweisbar war.
(8) Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein behaupteter Mangel bereits vor der Weiterverarbeitung bestand und auf einem Produktionsfehler beruht.
§7 Verarbeitungshinweise, Materialrisiken und Farbmigration
(1) Die Weiterverarbeitung der Transfers liegt trotz Verwendung speziellen Blockoutklebers außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(2) Es kann insbesondere bei folgenden Materialien zu Farbmigration, Durchbluten oder Durchsublimieren kommen:
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sublimierte Polyestertextilien
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Polyester- und Mischgewebe mit migrationsanfälligen Farbstoffen
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stark pigmentierte oder durchgefärbte Stoffe
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Softshell-Textilien (insbesondere mit Membran oder wasserabweisender Ausrüstung)
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beschichtete, silikonisierte oder funktionelle Materialien
(3) Auch bei Verwendung einer weißen Unterschicht kann eine vollständige Blockout- oder Migrationssperrwirkung technisch nicht garantiert werden.
(4) Materialbedingte Reaktionen des Textils stellen keinen Sachmangel dar.
(5) Eine Haftung besteht ausschließlich bei nachweislichem Produktionsfehler des Transfers selbst.
(6) Empfohlene Pressparameter sind unverbindliche Richtwerte und begründen keine Beschaffenheitsgarantie.
§8 Gewährleistung
(1) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Branchenübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Haptik, Schneidetoleranz oder Positionierung stellen keinen Mangel dar.
§9 Druckdaten und Freistellung
(1) Der Auftraggeber versichert, über sämtliche Nutzungsrechte an den übermittelten Druckdaten zu verfügen.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Druckdaten rechtlich zu prüfen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Ausschussware oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§11 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Art, zum Umfang, zu den Zwecken der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die auf der Website des Auftragnehmers abrufbar ist.
§12 Gerichtsstand und Recht
(1) Gerichtsstand ist Senftenberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
